Assistenzhundeteams haben besondere Rechte.
Bedauerlicher Weise sind viele Mitarbeiter im Einzelhandel und der Gastronomie noch nicht ausreichend informiert, dass sie Assistenzhunden und ihren Haltern den Zutritt nicht verwehren dürfen. Wird einem Team der Zutritt verwehrt, haben wir auf Nachfragen an die zuständigen Geschäftsleitungen, nie Zurückweisungen erfahren. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Gleichstellungsgesetz (§2 Abs.8) geregelt, doch mangelt es an Aufklärung. Wir bitten alle Assistenzhundebesitzer um Unterstützung bei der Aufklärungsarbeit.
Die Mitnahme eines Assistenzhundes in Geschäften, Gastronomie, öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmittel, kann nur mit einem gültigen Ausweis / Bescheinigung und einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung ( Kenndecke / Halstuch / Geschirr o.ä.) eingefordert werden.